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Einmalige Nachzahlung des AN in eine BAV - Grund Beitragslücke auf Grund von Krankengeld ect.

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letzte Antwort am 22.08.2022 14:17:53 von TN
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k-k1
Beginner
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Nachricht 1 von 6
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Habe folgende Problemstellung. Zwei Mitarbeiter haben Krankengeld bezogen und es wurden keine Lohnabrechnungen erstellt. Auf Grund dessen fehlen Einzahlungen von 1-2 Monate in der BAV. Die beiden Mitarbeiter möchten den fehlenden Monat über die Lohnabrechnung als Gehaltsumwandlung in die Lohnabrechnung einzahlen.

 

Habe versucht diese fehlenden Beträge über Lohnart 4720 zu erfassen. 

 

Habe jetzt bei einem Mitarbeiter einen 2. Vertrag angelegt, der nur 1 Monat gültig ist.

 

Allerdings gefällt mir diese Vorgehensweise überhaupt nicht, da es nur Verwirrung stiftet.

 

Meine Frage - gibt es eine bessere Lösung für dieses Problem?

 

Danke für die Hilfe

TN
Fachmann
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Nachricht 2 von 6
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Unserem Verständnis nach kann - wenn kein Entgelt vorhanden ist, auch keines umgewandelt werden. Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung und somit kein Entgelt.

 

Für volle Monate der entgeltfreien Beschäftigung müssten die AN ihre bAV-Beiträge selbst zahlen. Wenn der AG die AN entlasten möchte, kann er ihnen ja eine Sonderzahlung gewähren. Das könnte die Belastung der AN etwas mildern.

 

Ich hoffe, dass sehr wohl Lohnabrechnungen erstellt wurden, da die AN ja wohl beschäftigt sind, jedoch ohne Entgeltbezug. Vielleicht möchten Sie sich sicherheitshalber das Lohnkonto noch einmal anschauen.

k-k1
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Habe jetzt ein Problem, mein BAV-Versicherungsberater sagte mir, dass die Einzahlungen über die Lohnabrechnung laufen müssten. Ich gebe Ihnen recht, dass es in diesem Fall  keine Gehaltsumwandlung sein kann. Wenn ein Mitarbeiter kein Entgelt bekommt, erstellt mir das Programm auch keine Lohnabrechnung. Da muss ich wohl weiter forschen an was das liegt oder Sie haben einen Tipp für mich. im Lohnkonto steht kein Betrag im Fehlmonat.

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TN
Fachmann
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Nachricht 4 von 6
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Leider haben wir hier die Erfahrung gemacht, dass die meisten Versicherungsberater von solcherlei Detailkenntnis verschont bleiben. Wir mussten bei Widersprüchlichkeiten immer mindestens mit der Sachgebietsleitung kommunizieren.

Unsere Kenntnisse entstammen diversen speziellen Seminaren zur bAV.

Die Auskunft des Versicherungsberaters für diesen Fall ist schlichtweg falsch.

Wie gesagt, die Lösung hatte ich bereits zuvor beschrieben: AN zahlt selbst die Beiträge an die Versicherung, und falls der AG dem AN das Leben erleichtern möchte, zahlt der AG dem AN in irgendeiner Form eine Sonderzahlung, Prämie, oder, oder oder...

Der beste Beweis für diese Lösungsmöglichkeit ist, dass etwas anderes im Programm nicht funktioniert.

k-k1
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ihre Lösung ist mir jetzt auch klar.

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TN
Fachmann
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Nachricht 6 von 6
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Sehr gerne 🙂

 

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5
letzte Antwort am 22.08.2022 14:17:53 von TN
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