Hallo,
ich habe den Fall, dass eine Arbeitnehmerin eine Dienstwagen erhalten hat.
Die Abrechnung über die Lohnabrechnung ist klar, aber die ANin hat lediglich 500 m zur Betriebsstätte.
Was passiert mit der km-Berechnung? Wir diese einfach ignoriert oder gibt es etwas in diesem Fall zu beachten?
Für eure mithilfe wäre ich dankbar.
Grüße
N. Wittich
Hallo N. Wittich,
in der Firmenwagen-Maske in den Personalstammdaten kann als kleinste Einheit 1km für die Fahrten Wohnung/Tätigkeitsstätte eingetragen werden.
Bitte klären Sie rechtlich ab, wie es sich in Ihrem speziellen Fall verhält.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG