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Betriebsübergabe

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letzte Antwort am 09.01.2023 12:25:43 von Jacqueline_Schön
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Apfel-Wi
Beginner
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Zum 01.01.2023 wurde die Firma vom Vater auf den Sohn übertragen.
Hierzu musste ich auch eine neue Betriebsnummer beantragen.
Die Arbeitnehmer werden komplett übernommen (ohne neue Arbeitsverträge).
Muss ich eine neue Firma anlegen oder kann ich einfach die Betriebsnummern entsprechend ändern?

Wenn eine neue Firma angelegt werden muss:
Wie gehe ich vor, dass die Mitarbeiter bei der neuen Firma dann entsprechend angemeldet werden?

Muss ich was beachten, da wir ein Schätzmandant sind? Werden die entsprechenden Beträge bei den Krankenkassen mit der neuen Betriebsnummer gemeldet?

Gruß
Pierre

DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
167 Mal angesehen

Hallo Pierre,


bei einer neuen Betriebsnummer empfehlen wir, den Mandanten über eine neue Mandantennummer abzurechnen.


Eine Anleitung und Informationen finden Sie in unserem Hilfe-Dokument: Mandanten in LODAS zusammenlegen.


Bei der Schätzung ist zu beachten, dass für die alte Mandantennummer im Bearbeitungsmonat 01/2023 unter Mandantendaten I Sozialversicherung | Krankenkassen, Registerkarte Korrektur Prozentsätze für jede Krankenkasse ein Korrekturgrund hinterlegt wird und als Korrekturprozentsatz -100%.


Wurde die Abrechnung für den Dezember 2022 bereits gesendet, senden Sie bitte nur Stammdaten zur Verarbeitung ins Rechenzentrum.


Sie können dann in der neuen Mandantennummer im Bearbeitungsmonat 01/2023 unter Mandantendaten I Sozialversicherung | Krankenkassen, Registerkarte Voraussichtliche Beitragsschuld die entsprechenden Werte je Krankenkasse erfassen.


Bitte beachten Sie, dass dies nicht zusammen mit einer Abrechnung ins Rechenzentrum gesendet wird.

 

Senden Sie nur Stammdaten - vor der Abrechnung für Januar 2023.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.01.2023 12:25:43 von Jacqueline_Schön
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