Hallo liebe Community,
der einzige MA eines Mandanten wurde nach einem Statusfeststellungsverfahren ab 10/2018 als nicht Sozialversicherungs- und Unfallversicherungspflichtig eingestuft.
Frage: Für 2018 wurde der digitale Lohnnachweis von 01. - 12.2018 übermittelt. Wie und worüber muss die Korrektur erfolgen.
Wie gehe ich für 2019 vor? Muss die Mitgliedschaft ab 01/2019 beendet werden?
Wie immer freue ich mich über zahlreiche Rückmeldungen.
Danke und viele Grüße
Marion Gottschalk
Hallo Marion,
zu 2018 hier musst du bei dem MA die UV Pflicht in 01/18 unter Sozialversicherung/ Allgemeine SV Daten/ Unfallversicherungspflicht den Haken bei Unfallversicherungspflicht rausnehmen. Dies löst eine Nachberechnung aus.
zu 2019 die Mitgliedschaft darf nicht beendet werden, es müsste wieder eine 0 Meldung zum Jahresende erfolgen. Bei einigen BGs ist ja auch eine automatische Mitgliedschaft für den Inhaber Pflicht.
Falls die BG der Ansicht ist, dass keine Abgabe mehr erfolgen muss, bekommst du eine Rückmeldung, dass die Mitgliedschaft beendet ist.
Liebe Grüße
Carmen
Hallo Carmen,
ab 10/2018 ist der Gesellschafter Geschäftsführer Unfallversicherungsfrei. Muss der Hacken dann nicht erst ab 10/2018 gesetzt werden?
Danke für Deine Unterstützung.
Liebe Grüße
Marion
Hallo,
du hast natürlich Recht, ich habe mich verlesen. Ab 10/18 Unfallversicherungsfrei.
Liebe Grüße
Carmen