Hallo Zusammen,
ich habe ein Problem. Bei einem MA endet der Krankgeldbezug am 19.06.20. Jetzt möchte die Krankenkasse eine Abmeldung zum 19.07.2020 mit Abgabegrund 34 und eine Abmeldung zum 19.06.2020 mit Abgabegrund 30. Wie erfasse ich das? Gebe ich im Kalender ab 19.06.20 Ausfallschlüssel KA bis zum 18.07.20. und dann ab 19.07.20 AS KE?
Vielen Dank schon mal vorab.
Mit freundlichen Grüßen
Irinir Frangioudakis
Hallo Irinir Frangioudakis,
eine DEÜV-Abmeldung GdA 30 wird durch die Erfassung eines Austrittsdatums oder den Ausfallschlüssel KA - "Ende Bezug Krankengeld/Beginn Bezug Arbeitslosengeld" erstellt.
Die DEÜV-Abmeldung GdA 34 erfolgt unter anderem durch den Ausfallschlüssel KE - "Krankengeldende (nach 78 Wochen), nachdem dieser einen Zeitmonat im Kalender bei dem jeweiligen Mitarbeiter gebucht wurde.
Eine Kombination der Erstellung der DEÜV-Abmeldung GdA 30 und 34 wie Sie sie geschildert haben, lässt sich in Lohn und Gehalt nicht umsetzen.
Wird mit den "KA"-Buchungen ab dem 19.06.2020 begonnen, wird eine DEÜV-Abmeldung GdA 30 erstellt.
Wir können nicht nachvollziehen, weshalb die Krankenkasse diese Form der Meldungserstellung wünscht. Gemäß DEÜV ist bei Ihrem geschilderten Sachverhalt entweder die Abmeldung mit dem GdA 30 oder dem GdA 34 zu erstellen. „Doppelte“ Abmeldungen sind nicht zulässig.
Wenn auf die DEÜV-Meldung GdA 34 bestanden wird, kann diese nur manuell über SVnet erstellt werden.
In dem Dokument 1004157 "Ende des Krankengeldbezugs für einen Arbeitnehmer erfassen (Ausfallschlüssel KE oder KA) in Lohn und Gehalt" finden Sie weitere Informationen zur Verwendung des jeweiligen Ausfallschlüssels.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Pfahler,
vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Irini Frangioudakis