Hallo,
die für 2019 gültigen Gefahrtarifstellen werden Ihnen durch den UV-Stammdatenabruf automatisch von der Berufsgenossenschaft zurückgemeldet.
Den Stammdatenabruf für 2019 führen Sie auf der Mandantenebene unter Abrechnung | Abruf Stammdaten Unfallversicherung durch.
Über das Rückmeldeverfahren erhalten Sie die gültigen Gefahrtarifstellen, welche Ihnen unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Unfallversicherung | Mitgliedschaften in der Registerkarte "Gefahrtarifstellen" angezeigt werden. Gefahrtarifstellen aus der Rückmeldung werden in der Spalte "Wert aus Rückmeldung" mit X gekennzeichnet.
Wenn Ihnen nur eine Gefahrtarifstelle zurückgemeldet wird, wird diese automatisch als Haupt-Gefahrtarifstelle hinterlegt. Gibt es mehrere Gefahrtarifstellen, so hinterlegen Sie die gültige Haupt-Gefahrtarifstelle ab 01/2019 in der Registerkarte Mitgliedschaft.
Weitere Informationen für das Meldeverfahren zur Unfallversicherung finden Sie in unserer LEXinform/Info-Datenbank im Dokument 1021304.
Viele Grüße aus Nürnberg,
Daniela Eichler
Personalwirtschaft
DATEV eG