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Arbeitnehmer Name falsch in Sofortmeldung (LODAS)

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letzte Antwort am 05.07.2017 14:40:53 von Verena_Heinlein
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ilana
Einsteiger
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Hallo liebe Lohn-Community

Bei uns im Büro hat sich leider bei einer Mitarbeiter Anlage ein Tippfehler in den Namen eingeschlichen, so dass eine falsche Sofort- und Anmeldung für einen Arbeitnehmer rausgegangen ist... Blöderweise war der Tippfehler auch noch der erste Buchstabe im Nachnamen, so dass nun eine falsche SV-Nummer vergeben wurde (die existierte davor nicht, da frisch aus dem Ausland gekommen).

Hat jemand mit so einem Fall Erfahrungen gemacht?
Ich kann mir vorstellen dass LODAS nicht automatisch Stornierungen auslöst, wenn ich den Namen rückwirkend ändere...
Evtl. Stornierungen über Sv.net schicken? Oder eine NB mit BS 96 über die Bewegungsdaten anstoßen?!

LG
Ilaria

-mios-
Beginner
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

wir hatte vor einem Jahr ein ähnliches Problem. Dabei wurde ein falsches Geburtsdatum übermittelt und folglich auch eine falsche SV-Nummer vergeben.

Ich habe bei der Krankenkasse angerufen - direkt bei der zuständigen Firmenkundenberaterin - und die hat sich darum gekümmert und mir dann die richtige Nummer durchgegeben.

Viel Erfolg und liebe Grüße,

Nadine

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encko
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Hallo,

wenn Sie den Namen rückwirkend ändern und den entsprechenden Mitarbeiter wieder abrechen, sollte die falsche Meldung storniert und durch eine richtige ersetzt werden. Bei Änderung des Namens sollte Lodas dies selbständig anstoßen. Ein Nachhelfen mit BS 96 wie von Ihnen beschrieben kann allerdings auch nichts schaden. Da es aber um die Vergabe einer SV-Nummer geht, stimme ich Nadine zu, dass Sie unbedingt bei der Krankenkasse anrufen sollten, um alle Missverständnisse auszuräumen.

mfG

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Folgendes möchte ich korrigieren: Eine Sofortmeldung kann nur über den Menüpunkt Mitarbeiter | DEÜV-Sofortmeldung storniert werden. Im Anschluss kann diese mit den korrigierten Daten erneut abgerufen werden. Eine rückwirkende Stammdatenänderung und der Anstoß einer Nachberechnung lösen keine neue Sofortmeldung aus!

Halten Sie ggf. mit der Krankenkasse des betroffenen Arbeitnehmers Rücksprache, ob eine neue Sofortmeldung übermittelt werden soll.

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.07.2017 14:40:53 von Verena_Heinlein
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