Hallo zusammen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Arbeitnehmerin
Gleitzone
Ehegatte ist pensionierter Polizeibeamter
Arbeitnehmerin ist über Ehegatte mitversichert
Muss hier der Arbeitgeber auch einen Zuschuss zur
privaten KV/PV bezahlen?
Wird der Zuschuss dann vom Bruttolohn berechnet
oder vom gekürzten Entgelt der Gleitzone? Ich
würde vom ungekürzten Bruttolohn die Beiträge
berechnen. Oder wird vom zu bezahlenden
Beitrag jeweils die Hälfte vom Arbeitgeber als Zuschuss
bezahlt?
Ist die Frage wirklich Ihr Ernst?
Ich fürchte, solange die Ehefrau auch als Individuum gilt, gelten die Voraussetzungen der hiesigen Krankenversicherungspflicht.
Eine AN in der Gleitzone dürfte der gesetzlichen Pflichtversicherung unterfallen.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?