Guten Morgen!
AG hat auf den Namen des Betriebes eine Wohnung gemietet.
Er vermietet diese an den AN. Im Lohn wurde es berücksichtigt und der Betrag (-Bewertungsabschlag)
abgezogen.
Der AG hat jetzt Einrichtungsgegenstände für diese Wohnung gekauft und bezahlt.
Diese müssten doch Betriebsausgabe sein. Muss für die Gegenstände noch eine geldw. Vorteil berechnet werden?
Danke für Ratschläge!
Hallo,
meines Erachtens nicht, da die Möbel üblicherweise im Besitz des AG bleiben.
Der Mitarbeiter bekommt die Möbel ja nicht geschenkt, sondern nur für die Dauer der Wohnungsnutzung "geliehen" -> Überlassung einer möblierten Wohnung.
Wir als AG überlassen unseren Mitarbeitern ebenfalls möblierte Wohnungen, als geldwerter Vorteil wird nur der Mietpreis im Lohn berücksichtigt. Das wurde in bisherigen Prüfungen noch nie beanstandet.
Gruß
M. Wolf