Hallo Leute,
ich habe folgende Frage. Ein Mdt. von mir überlegt sich, ob es möglich ist in Düsseldorf eine Wohnung für eine einzige MA anzumieten. Die Mitarbeiterin ist dem Standort München zugeordnet und muss geschäftlich öfters nach Düsseldorf und soll jedes mal dann in der Wohnung untergebracht werden während des Aufenthalt in Düsseldorf und soll da unentgeltlich Übernachten. Die Monatsmiete für die Wohnung beträgt knapp 2.500€ und wird vom AG getragen.
Ich würde das als Reisekosten abrechnen oder muss ich etwas beachten?
Viele Grüße
Hallo,
rechtlich kann dieser Sachverhalt unsererseits leider nicht beurteilt werden. Vielleicht finden Sie hilfreiche Informationen in dem Dokument 5300556 "Wohnungsüberlassung - Lexikon Lohn und Personal" .
Weitere Informationen und entsprechende Abrechnungsbeispiele finden Sie außerdem in dem Dokument 5303265 "Freie Unterkunft und Verpflegung / Wohnungsüberlassung, Werkswohnung, Dienstwohnung (Beispiele für Lohn und Gehalt)" .
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG