Guten Morgen und ein gesundes, neues Jahr! Ein Mandant bezahlt seinem Mitarbeiter die Kosten für den Anhänger-Führerschein (Klasse BE). Es handelt sich um einen Hausmeister- und Gartenservice. Lt. Recherche handelt es sich nicht um Arbeitslohn, wenn es sich um einen nicht üblichen Führerschein handelt. Ist dies Hier der Fall?? Danke für Eure Tips!