Liebe Community,
im Feld „Arbeitsverhältnis wurde gekündigt/beendet am“ ist ein Datum zu erfassen.
LEXinform/Info-Datenbank online schreibt hierzu: „Hier erfassen Sie den Tag der Ausstellung der Entlassung/Kündigung (Angabe des Kündigungszeitpunktes) bzw. das Datum des Abschlusses des Aufhebungsvertrages.“.
Welches Datum erfasst ihr bei einer per Post zugestellten Kündigung durch den Arbeitnehmer? Den Tag der Zustellung im Unternehmen oder das Datum, welches der Arbeitnehmer im Briefkopf verwendet?
Mit Hinblick auf die Ermittlung des Beginnes der Kündigungsfrist tendiere ich stark zum Tag der Zustellung; mich irritiert nur die Formulierung in LEXinform.
Beste Grüße!
Wir tragen ebenfalls das Empfangsdatum ein, da auch meiner Kenntnis nach das Datum des Empfangs zählt.