Hallo Community,
es geht um einen Arbeitnehmer, der sich schon länger im Krankengeldbezug befindet und nun zum 30.11.gekündigt wurde. Nun sollen ihm noch Überstunden aus der Zeit vor dem Krank ausbezahlt werden. Müssen diese Überstunden zum Mindestlohn von 12€ abgerechnet werden oder können diese mit 10,60€ vergütet werden, also zum alten Lohn zu der Zeit, wo die Überstunden angefallen sind? Gäbe es da irgendwelche Schwierigkeiten?
Danke für Eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Unserem Verständnis nach müssten die Überstunden in diejenigen Monate eingetragen werden, in dem sie angefallen sind. Und das mit dem jeweiligen Mindestlohn, der für den jeweiligen Monat galt.
Okay, ich rechne es so ab.
Vielen Dank 🙂