abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abrechnung von Überstunden nach "altem" Lohn

2
letzte Antwort am 09.12.2022 10:17:25 von resa25
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
resa25
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
997 Mal angesehen

Hallo Community,

 

es geht um einen Arbeitnehmer, der sich schon länger im Krankengeldbezug befindet und nun zum 30.11.gekündigt wurde. Nun sollen ihm noch Überstunden aus der Zeit vor dem Krank ausbezahlt werden. Müssen diese Überstunden zum Mindestlohn von 12€ abgerechnet werden oder können diese mit 10,60€ vergütet werden, also zum alten Lohn zu der Zeit, wo die Überstunden angefallen sind? Gäbe es da irgendwelche Schwierigkeiten?

 

Danke für Eure Hilfe!

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 3
979 Mal angesehen

Unserem Verständnis nach müssten die Überstunden in diejenigen Monate eingetragen werden, in dem sie angefallen sind. Und das mit dem jeweiligen Mindestlohn, der für den jeweiligen Monat galt.

0 Kudos
resa25
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
946 Mal angesehen

Okay, ich rechne es so ab.

Vielen Dank 🙂

0 Kudos
2
letzte Antwort am 09.12.2022 10:17:25 von resa25
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage