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Abrechnung russischer Mitarbeiter mit Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis

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letzte Antwort am 18.01.2023 10:18:51 von pumpkin89
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Moerschen
Beginner
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Hallo zusammen!

 

Wir haben seit Montag (16.01.2023) einen neuen Mitarbeiter aus Russland. Er hat eine gültige Arbeitserlaubnis und Aufenthaltstitel. Er kam erst am 13.01.2023 nach Deutschland und hat noch keine Wohnung. Wie kann ich ihn trotzdem über Lodas abrechnen? Eine deutsche Krankenversicherung hat er noch nicht, da er erst kurz hier ist und noch keinen Wohnsitz hat. Somit haben wir die von Lodas geforderten Daten nicht. Leider haben wir in diesem Bereich keine Erfahrung. Hat jemand Erfahrungen damit und kann uns helfen?

pumpkin89
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
195 Mal angesehen

Hallo 🙂

 

Ich würde den Mitarbeiter fragen, wo er sich krankenversichern möchte und mit dem Abrechnungslauf erst einmal diese Krankenkasse auswählen.

Wenn noch keine RV-Nr. vorliegt mache ich eine Abfrage (Abfrage DEÜV Rentenversicherungsnr.), das löst in der Regel auch schon die Vergabe dieser Nummer aus.

Da der Mitarbeiter ja irgendwo untergekommen sein muss, würde ich dies erst einmal als Adresse hinterlegen und die "zu erwartende Steuerklasse" zur Abrechnung heranziehen.

 

Sollte es im Nachgang zu Änderungen kommen, kann das alles noch einmal rückwirkend über eine Nachberechnung korrigiert werden mit einem folgenden Abrechnungslauf 🙂

 

Viele Grüße! 🌻

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letzte Antwort am 18.01.2023 10:18:51 von pumpkin89
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