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Abrechnung Jahreskarte BVG

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letzte Antwort am 19.01.2017 18:20:17 von
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maxmoritz
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Hallo,

Fragen zum Thema BG sind ja genug gestellt , mal ein anderes Thema.

Einige Mitarbeiter bekommen eine Jahreskarte für die öffentlichen Verkehrsmittel.

Die Summe wird in einem Betrag abgebucht. Beim Mitarbeiter werden auf der Lohnabrechnung monatlich 1/12 der Kosten ausgewiesen (als Jobticket, Pauschalbesteuerung über Entfernungspauschale).

Der monatliche Abzug wird gegen die Jahressumme gebucht und sollte nach 12x ausgeglichen sein.

Das ist bei mehreren Mitarbeitern relativ umständlich und unübersichtlich. Außerdem gilt die Jahreskarte ja über einen längeren Zeitraum. Somit fließt der Vorteil ja schon bei Überlassung des Job-Tickets zu!?

Hat jemand auch solch eine Konstellation? Wie wird das bei euch gelöst? (Wir rechnen mit LODAS ab.)

Danke

Gruß Sven

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Wie sind denn die Tarifbedingungen zu den Jahreskarten? Insbesondere Rückgabe bei Ausscheiden des MA. Oder anders gesprochen, ist die einmalige Zahlung eine Vergünstigung für den AG.

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maxmoritz
Einsteiger
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Die Jahreskarte wird jährlich gekauft, da sie damit etwas billiger ist. Es ist der ganz normale Tarif. Die Firma hat keinen extra Vertrag über die Jahreskarten. Wenn der MA geht, muss die Karte zurückgegeben werden (selten der Fall). Dann bekommt ein anderer Mitarbeiter die Karte.

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Moin,

ein Blick in die Bedingungen gibt die Lösung:

Die VBB-Umweltkarte als Jahreskarte wird in Wertabschnitten für 12

aufeinander folgende Kalendermonate ausgegeben. Die einzelnen

Wertabschnitte gelten vom letzten Kalendertag vor Beginn des

aufgedruckten Gültigkeitsmonats 00:00 Uhr bis zum ersten Kalendertag

nach Ablauf des jeweiligen Gültigkeitsmonats 24:00 Uhr.

Es wird also monatlich ein Abschnitt überlassen, daraus folgt die monatliche Besteuerung.

Gruß

KP

maxmoritz
Einsteiger
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Hallo KP, es gibt keine Abschnitte mehr in Papierform. Man bekommt eine Plastekarte. Diese ist dann so lange gültig, wie auch bezahlt wird!

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(a) Chipkarte Die Chipkarte mit dem für den Vertragszeitraum gültigen Chipkarte mit EFS wird dem Kunden bzw. dessen gesetzlichem Vertreter postalisch zugestellt oder durch einen Zustelldienst überbracht.Bei einer Vertragsverlängerung verlängert sich automatisch die Gültigkeit des EFS.

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Wie buchen den andere diesen Sachverhalt? -> jährliche Zahlung und monatliche Berücksichtigung im Lohn?

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Fassen wir also zusammen:

1. Die Karte ist übertragbar.

2. Die Karte ist 12 Monate gültig.

3. Die Karte wird jährlich gezahlt.

4. Die Karte kann gegen Aufpreisabrechnung jederzeit zurückgegeben werden.

Daraus folgt:

  1. Der MA, der den Vorteil hat, hat für Fahrten Whg./Arbeitsstätte einen geldwerten Vorteil. Der Vorteil wird jeden Monat neu gewährt. -> Pauschale Steuer monatlich.
  2. Der Zeitraum 12 Monate deutet auf eine teilbare Leistung hin.
  3. Der AG hat einen Preisvorteil durch einmalige Zahlung. Durch die Übertragbarkeit kann jeden Monat neu entschieden werden, wer den Vorteil erhält.
  4. Die Rückgabefähigkeit der Karte deutet auch auf eine Abschnittsbezogene Betrachtung hin.

Als Nichtberliner habe ich einfach mal die AGB der BVG gelesen.

Gruß

KP

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letzte Antwort am 19.01.2017 18:20:17 von
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