Hallo,
ich habe gerade das Problem, dass für einen Mitarbeiter im November keine SV Abmeldung abgesetzt wurde, weil der letzte abzurechnende Monat nicht eingetragen war. Leider ist das erst jetzt aufgefallen, nachdem der Mitarbeiter bereits im Februar wieder in das Unternehmen eingetreten ist.
Jetzt kann ich den letzten abzurechnenden Monat leider nicht mehr ändern, weil das Datum (11/2018) nicht vor dem zuletzt abgerechneten Zeitraum (02/2019) liegen darf.
Gibt es dafür eine Lösung?
Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung
Hallo,
Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Arbeitnehmer über die gleiche Personalnummer abrechnen möchten. Ist das richtig?
In dem Fall nehmen Sie bitte erst eine Abrechnung mit dem Austrittsdatum in 11/2018 vor. Mit der Abrechnung wird die DEÜV-Abmeldung nachträglich erstellt.
Erst dann darf der neue Beschäftigungszeitraum erfasst und abgerechnet werden.
Hintergrund: Nachberechnungen sind immer nur für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis möglich.
Freundliche Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG