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Abmeldebescheinigung nach Wiedereintritt erstellen

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letzte Antwort am 28.03.2019 16:25:50 von Monique_Müller
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sbecker
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
161 Mal angesehen

Hallo,

ich habe gerade das Problem, dass für einen Mitarbeiter im November keine SV Abmeldung abgesetzt wurde, weil der letzte abzurechnende Monat nicht eingetragen war. Leider ist das erst jetzt aufgefallen, nachdem der Mitarbeiter bereits im Februar wieder in das Unternehmen eingetreten ist.

Jetzt kann ich den letzten abzurechnenden Monat leider nicht mehr ändern, weil das Datum (11/2018) nicht vor dem zuletzt abgerechneten Zeitraum (02/2019) liegen darf.

Gibt es dafür eine Lösung?

Vielen Dank schon jetzt für eure Unterstützung

DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
52 Mal angesehen

Hallo,

Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie den Arbeitnehmer über die gleiche Personalnummer abrechnen möchten. Ist das richtig?

In dem Fall nehmen Sie bitte erst eine Abrechnung mit dem Austrittsdatum in 11/2018 vor. Mit der Abrechnung wird die DEÜV-Abmeldung nachträglich erstellt.

Erst dann darf der neue Beschäftigungszeitraum erfasst und abgerechnet werden.

Hintergrund: Nachberechnungen sind immer nur für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis möglich.

Freundliche Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 28.03.2019 16:25:50 von Monique_Müller
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