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Abfindungen Langzeiterkrankte / Ausgesteuerte MA

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letzte Antwort am 01.04.2022 09:42:14 von Nina_Schöneweis
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omnibus
Beginner
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Schwarmwissen wird benötigt!

´Wir müssen in unserem Unternehmen demnächst einige Abfindungen abrechnen.

Langzeiterkrankte bzw. Ausgesteuerte MA. Die Probeabrechnungen ergaben nie einen Lohnsteuerabzug. Die MA haben in 2022 auch keine Einkünfte gehabt. ( Die Verschlüsselungen im Kalender sind K6 bzw. KA)

Kann ich diese Mitarbeiter dann ohne Lohnsteuerabzug abrechnen?

 

Dann noch ein spezieller Fall. MA ausgesteuert , jedoch Pfändungen hinterlegt. Programm nimmt keinen Abzug vor. Richtig?

 

Ich danke im voraus für Eure Hilfe.

Gelöschter Nutzer
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Hallo Omnibus, sind die LA 4310 und LA 4330 als - normal pfändbar - angelegt? Dann sollte die Pfändung errechnet werden.
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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
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Hallo,


die Abfindung wird nach dem Fünftelungsverfahren oder als sonstiger Bezug besteuert. Die Versteuerung erfolgt über die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitsverdiensts.

 

Wenn durch Unterbrechungen (z. B. Krankengeldbezug) im aktuellen Jahr kein laufendes Entgelt gezahlt wurde, liegt der automatisch ermittelte voraussichtliche Jahresarbeitsverdienst bei 0 €. Somit erfolgt kein Lohnsteuerabzug.


Wenn bekannt ist, dass der Mitarbeiter in diesem Jahr noch Entgelt erhält, können Sie manuelle Eingaben für die Ermittlung des voraussichtlichen Jahresverdienstes beim Mitarbeiter erfassen. Gehen Sie hierzu unter Bewegungsdaten | Monatsstammdaten in die Registerkarte Steuerliche Eingaben.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument Abfindung wegen Entlassung aus dem Dienstverhältnis unter "Keine oder zu niedrige Steuer auf die Abfindung" und im Dokument Steuerliche Eingaben (Feldhilfe).

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 01.04.2022 09:42:14 von Nina_Schöneweis
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