Hallo zusammen,
folgender Fall:
neuer AN zum 01.10. hatte bereits beim vorherigen AG eine bAV Direktversicherung abgeschlossen. Aufgrund Altvertrag wurde nach §40b EStG pauschal versteuert. In 2022 wurde vom Januar bis August der Freibetrag von 1.752,00€ bereits beim alten AG voll ausgeschöpft.
Laut §40b EStG kann der Arbeitgeber die Zuwendungen pauschalieren, wenn die zu besteuernde Zuwendung des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer 1.752,00€ im Kalenderjahr nicht übersteigt und es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Nun zur Frage:
Ist es richtig, dass bei dem neuen Arbeitgeber der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist und daher wieder pauschaliert werden kann, es sich sozusagen um einen arbeitgeberbezogenen Freibetrag handelt?
Wäre schön, wenn mir jemand dazu Hilfe geben kann.
MfG
s_k_
Hallo @s_k_ ,
ich kann Ihnen rechtlich nicht weiterhelfen.
Setzen Sie sich diesbezüglich am besten mit der Finanzverwaltung in Verbindung.