Hallo 🙂
Ich habe folgende Frage:
Bei meinem Mandanten ( Bauhauptgewerbe ) ist zum 25. Februar 2021 ein Angestellter ausgeschieden. Dieser hat im November 2020 bereits vom 13. Monatseinkommen 50% erhalten.
Durch den Austritt hat für die andere Hälfte doch nur den Anspruch für die Monate Dezember bis Februar, oder !?
Hallo,
für einen Austritt in Verbindung mit dem 13. Monatseinkommen im Zeitraum von Dezember bis April gilt Folgendes:
Es wird einerseits der Aprilanteil aus der Novemberabrechnung des Vorjahres ausgezahlt, wie auch der teilweise Anspruch aus den Monaten von Dezember bis zum Austritt.
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im Dokument 5300584 13. Monatseinkommen - Lexikon Lohn und Personal unter Punkt 2.6 Berechnungsbeispiele.