Einen guten Tag in die Runde, wir stellen uns die Frage, ob es für Gebührenrechnungen, die wir auf Englisch schreiben, eine offizielle Version der STBVV auf Englisch gibt, die wir verwenden sollten - oder ob wir weiter mit den "selbstgestrickten" Übersetzungen hantieren müssen. Weder die regionale Kammer noch die Bundessteuerberaterkammer konnten uns das spontan beantworten - bei der Bundeskammer wird sich jetzt für uns danach erkundigt. Aber vielleicht hat ja hier jemand schon einmal eine englische Version verfügbar gehabt. Danke!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da haben Sie der Kammer ja eine ziemlich freche Frage gestellt. Wenn ich so an die verzweifelt verteidigte Unterschriftserfordernis denke wird die Antwort wohl lauten, dass es sich bei der Rechnungsstellung ... und so weiter und sofort ... handelt.
Wobei ich der Meinung bin, dass die Texte auch in englischer Sprache abgefasst sein können, Gegenstandswert, Gebührensatz und Verweis auf die Rechtsgrundlage sind ja eher der entscheidene Faktor.
Bleibt die unehrenvolle, da arbeitsreiche, Aufgabe die einzelnen Gebührentexte zu übersetzen. Im Prinzip also die wichtigen Standardpositionen nochmals anlegen, ein Formular in englischer Sprache gestalten und das dann auch noch pflegen.
In der Vergangenheit hatte ich schon einige Muttergesellschaften für die ich mehr oder minder hübsche Töchter betreut habe, an der Rechnung hat sich keine Mutter gestört - das Reporting war wichtiger und das funktioniert ja bei DATEV zu einem geringen Prozentsatz.
Das thema hatten wir hier schon vor fas 4 Jahren
Da wir mit DATEV arbeiten werden Sie mir nachsehen, dass ich meinen Text mit sehr viel Ironie abgefasst habe.
Denn
DATEV - Wir können wenig, das aber langsam.
Danke @einmalnoch für die schnelle Replik. Die Antwort von vier Jahren deckt sich ja wirklich mit der von hier.
Inzwischen ist auch die Antwort der BStbK eingetroffen - es gibt keine Übersetzung. Versehen war dies mit dem Hinweis, dass es bei jeglichen deutschen Gesetzen keine offizielle Übersetzung gäbe. Vorhandene fremdsprachliche Texte von deutschen Gesetzen hätten lediglich einen informativen Charakter.
Dann wollen wir mal sehen, was ChatGPT, Deepl und Bard so hergeben.....