Hallo Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
wir nehmen bei unseren Fibu Mandaten einen monatlichen Vorschuss und stellen dann nach Ende des WJ eine Endrechnung für die Fibu auf der die Abschläge offen abgesetzt werden.
Nach RZ 47 und 48 im BMF Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2024 ist dies im strukturierten Teil eine E-Rechnung nicht darstellbar.
Habt Ihr Fibu Endrechnungen als E-Rechnung schon mal getestet bzw. das Problem schon erkannt?
Kenn jemand die Lösung der DATEV für E-Rechnungen nach Vorschuss? Ich habe dazu in Lexinform nichts gefunden.
Wir würden die E-Rechnung gerne zeitnah umsetzen, dies wäre aber bei unseren momentanen Rechnungsprozessen ein Problem.
Gruss
Timo Högemann
Hallo Herr Högemann,
so wie ich das mitbekommen habe ist das rechtlich noch nicht festgelegt.
Sobald dies der Fall ist wird sich DATEV um die Umsetzung kümmern.
Es ist aber ärgerlich, dass dies nicht direkt berücksichtigt wurde von den entsprechenden Stellen.