abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

meine steuern - Sperrung nach Bearbeitung durch Kanzlei für mandanten

1
letzte Antwort am 28.07.2021 09:52:36 von kanzleiboennecke
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
stbchrira
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
705 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

ich saß gestern mit einem Mandanten zusammen, der brav seine Belege in DATEV Meine Steuern geladen hat und auch Kommentare als Info zu Belegen hinterlegt hat.

 

Nun habe ich die Belege im Rahmen der Erstellung der Einkommensteuererklärung in die Kanzlei übernommen.

 

Der Mandant moniert , das er keinen Zugriff mehr auf die Kommentare hat (zB kann er nicht runterscrollen) usw;

und auch ich kann in der Kanzleibearbeitung den Text der Info nur mühevoll herunterscrollen.

 

Der Mandant möchte gerne weiterhin zur Verwaltung/Administration auf Belege und Infos Zugriff haben.

 

Da sagte der Mandant, für nächstes Jahr lieber wieder einen physischen Pendelordner.

 

Gibt es hier eine Lösung? Kann ggfs. die Ansicht oder Bearbeitung wieder freigeben für den Mandanten?

Oder auch der Steuerberater möchte den vollen Zugriff ohne mühevolles kleines Fenster für die Info.

 

Kann ich zum Bespiel auch das digitale Schloss wieder öffnen und damit freigeben?

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
662 Mal angesehen

Guten Morgen @stbchrira,

 

grundsätzlich werden die Belege sobald diese in der Einkommensteuerklärung verknüpft werden, für den Mandanten mit dem Schloss versehen - siehe Hinweis in der Hilfe zu Meine Steuern (Screenshot).

 

Ich habe es bei uns selbst einmal getestet ob ich ein ähnliches Problem feststelle - kann ich nicht bestätigen. Beim Test einiger unserer Mandanten lassen sich Belege die schon zugeordnet sind nach wie vor einwandfrei anzeigen - auch wenn eine erfasste Notiz dabei ist, kann ich hier alles lesen und auch ohne Probleme scrollen 😅

 

Wenn es wirklich nicht funktioniert, den Servicekontakt nutzen !

 

EDIT: Sinn der Sperre von in der EStE hinterlegten Dokumenten ist ja auch, über Projekt Nachdigal (Nachreichung digitaler Anlagen) entsprechende Belege dem FA leichter zur Verfügung stellen zu können ! Die Sperre von der Kanzlei aus aufzuheben, würde dem Mandanten die Möglichkeit geben, Belege wieder zu löschen oder zu ändern - mit allen Konsequenzen 😅

1
letzte Antwort am 28.07.2021 09:52:36 von kanzleiboennecke
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage