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Keine Rechte zur Einsichtnahme von versandten Schreiben an die FinVerw.

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letzte Antwort am 24.08.2022 09:33:50 von metalposaunist
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Crackker
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Guten Tag,

 

ich habe heute Belege nebst Anschreiben i.S. ESt an das FA übersandt.

 

Als ich mir noch einmal dieses Dokument ansehen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass ich hierfür keine Berechtigung habe! Was muss da veranlasst werden, damit ich diese Berechtigung habe?

 

VG

metalposaunist
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In der Rechteverwaltung online passen alle Rechte? Da gibt's ein Paar. Wenn ja, mal F5 oder STRG+F5 nutzen oder die folgende Adresse im Inkognito-Tab (SHIFT+STRG+N): https://apps.datev.de/nextkofi 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Koschek
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Crackker,

 


prüfen Sie Ihre Berechtigungen für das Programm Belegnachreichung in der Rechteverwaltung online. 


Die Vergabe von Rechten für die Belegnachreichung/ Sonstige Nachricht ist im Hilfe-Dokument 9272985 beschrieben.

Viele Grüße
Barbara Koschek | DATEV eG
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metalposaunist
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@Barbara_Koschek schrieb:

Die Vergabe von Rechten für die Belegnachreichung/ Sonstige Nachricht ist im Hilfe-Dokument 9272985 beschrieben.


Bitte mehr 1-Klick #Service Gedanke: Belegnachreichung/Sonstige Nachricht - Rechte freischalten Wir wollen nicht manuell ins DHC und manuell eine Zahlenkombination eingeben und auch kein copy/paste, wo es nicht nötig ist 😎

 

Danke! 🤗

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Crackker
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Das funktioniert bei mir nicht! Wenn ich auf Belegnachreichung/Belegnachreichung bearbeiten klicke, kommt der Hinweis, dass die Rechte von Admins nicht geändert, und nun? 

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DATEV-Mitarbeiter
Barbara_Koschek
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Crackker,

 

gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen an unsere Serviceabteilung wenden, damit wir uns den Sachverhalt genau ansehen.


Kontaktieren Sie uns per Service-Kontakt an einkommensteuer@service.datev.de und verweisen Sie auf Ihren Communitybeitrag.

Viele Grüße
Barbara Koschek | DATEV eG
metalposaunist
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@Crackker schrieb:

kommt der Hinweis, dass die Rechte von Admins nicht geändert, und nun? 


Da fehlt ein Wort? Das verstehe ich nicht. Rechte können nur von Administratoren geändert werden, korrekt. Aber in der Rechteverwaltung online; nicht in der lokalen Rechteverwaltung. 

 

@Barbara_Koschek: Bitte 1-Klick #Service: einkommensteuer@service.datev.de damit sich Outlook gleich öffnet und man nicht manuell die E-Mail Adresse in eine neue blanko E-Mail einfügen muss. 

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letzte Antwort am 24.08.2022 09:33:50 von metalposaunist
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