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DUO Belege Online - sinnvolle Wiedervorlage beim Bezahlen von Belegen

M-Werner
Beginner
Offline Online
162 Mal angesehen

Es geht um das Bezahlen der Belege in Unternehmen Online. Hier kann ich einen Teilbetrag überweisen und mir den Beleg auf Wiedervorlage legen.

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Das verändert den Status des Belegs aber nicht, er bleibt als überfällig stehen.

 
 
 

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Das ist absolut praxisfern. Sinnvoll wäre die Behandlung des Beleges in DATEV UO Belege wie folgt:

 

Beispiel: Abschlagsrechnung für Strom, Gesamtzahllast 12 TEUR, Zahlung von 1 TEUR jeweils zum 01. des Monats.

 

1) Beleg wird hochgeladen mit Betrag 12 TEUR Fälligkeit 01.01.

2) Am 01.01. wird "Teilbetrag überweisen" gewählt, Betrag 1 TEUR, Wiedervorlage zum 01.02.2020

3) Beleg bekommt neues Fälligkeitsdatum 01.02. und damit nicht den Status überfällig 

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Schritt 2 und 3 wiederholen sich monatlich.

 

Vorteil:

Mandant / selbstbuchendes Unternehmen kann mit einem Beleg das gesamte Jahr arbeiten (Alternative wäre das Einstellen von 12 Belegen, dann wird einem bei der Gesamtzahl der offenen Rechnungen aber eher schwindelig).

 

Gegenargument lt. DATEV in der Community:

Mandant kann sich die Zahlungen, nicht die Belege auf Wiedervorlage legen.

⁉️Das ist absolut praxisfern, da man als Unternehmen ab einer gewissen Größe die Zahlungen aus den Belegen heraus selbst erstellen möchte -> die offenen Rechnungen sind die Arbeitsgrundlage und die Zahlungen werden entsprechend der Situation / Notwendigkeit täglich erstellt und an die Bank gesendet.

 

Danke im Voraus, ich bin gespannt 😎

 

 

Status: Offen