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Datenabrufe für Unternehmen

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letzte Antwort am 09.02.2024 18:04:06 von Michael295
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DATEV-Mitarbeiter
Corinna_Saubert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
166 Mal angesehen

Es gibt viele große Unternehmen, die eine eigene Steuerabteilung haben und ihre Steuererklärung selbst machen. Hierzu nutzen sie über ihren Steuerberater die Software von DATEV.

 

Für Kanzleien gibt es die Möglichkeit, die Daten der Vorausgefüllten Steuererklärung, das Steuerkonto und den Digitalen Bescheid elektronisch abzurufen und in der Software zu verarbeiten. Um das nutzen zu können, werden über die Vollmachtsdatenbank die Vollmachten der Mandanten elektronisch übermittelt und schon bekommt die Kanzlei die Freischaltungen bei der Finanzverwaltung für die Datenabrufe. Alle anderen Schritte sind in der DATEV-Software voll integriert und erlauben einen digitalen Prozess.

 

Die Unternehmen tun sich an der Ecke schwer. Denn sie haben nicht die Möglichkeit, die Vollmachtsdatenbank zu nutzen. Derzeit ist die einzige Alternative das Elster-Portal. In dem System sind allerdings die Daten gefangen und können nicht in die DATEV-Software übernommen und weiterverarbeitet werden.  Die Unternehmen brauchen allerdings genauso einen runden Prozess wie die Kanzleien. Deswegen wird dringend eine Lösung von DATEV benötigt. Möglichst unabhängig vom ELSTER-Portal, damit kein Doppelaufwand oder störende Abhängigkeiten entstehen.

 

Mit Sicherheit gibt es eine Menge Unternehmen, die den gewünschten Prozess gern nutzen würden. Vor allem auch weil der Datenabruf des Steuerkontos bis letztes Jahr noch unabhängig von Vollmachtsdatenbank und Elster-Portal funktioniert haben.

Status: Offen
3 Kommentare
Fabian
Einsteiger
Offline Online
154 Mal angesehen

Hallo Frau Saubert,

bevor Ihre KollegInnen Ihre Idee als themenfremd ablehnen: 

Gibt es Unternehmen, die die Steuerprogramme der Datev zur Erstellung der eigenen Steuererklärungen nutzen dürfen?

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass nur die Rechnungswesenprogramme ohne Jahresabschlussteil mandantengenutzt werden können. Einen Steuerberater nur als Programmbesteller einzusetzen, entspricht sicher nicht dem einmal irgendwann vorhanden gewesenen Genossenschaftsgedanken.

metalposaunist
Unerreicht
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135 Mal angesehen

@Fabian schrieb:

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass nur die Rechnungswesenprogramme ohne Jahresabschlussteil mandantengenutzt werden können.


Nein, das ist schon lange nicht mehr so. Soll der Mandant selbst buchen und auch den JA selbst erstellen wollen, kann man Kanzlei-Rechnungswesen für den Mandanten bestellen. Leider taucht an vielen Stellen im Wording das Wort Kanzlei auf, obwohl man Unternehmer ist. Unschön aber kommt eben aus der 50 Jahre alten DATEV Vergangenheit. 

 


@Fabian schrieb:

Einen Steuerberater nur als Programmbesteller einzusetzen, entspricht sicher nicht dem einmal irgendwann vorhanden gewesenen Genossenschaftsgedanken.


Warum nicht 🤔? Wir sind Berater. Nur weil der Mandant seine vom Staat in §§§ gegossene auferlegten Arbeiten erledigen muss, heißt das ja nicht, dass er sich auch steuerlich im Dschungel bestens auskennt, sodass der Berater dann auch wieder beraten kann, damit das Mandat Steuern optimiert, ein bisschen Geld sparen und anders wieder investieren kann. 

 

Dann also @Corinna_Saubert sollte an die Vollmachtsdatenbank für alle Berechtigten öffnen, fertig. Da haben aber Verbände oder Kammern was dagegen. Dann brauchen wir erstmal ein Gremium und am Ende haben wir doch noch ein Portal, dass noch ins #Wimmelbild passen muss, damit man dort neue Arbeitsplätze mit Papier schaffen kann, damit die Papierlobby happy ist und, weil DATEV eine eG ist und Unternehmer keine Kunden sein dürfen, wird auch der aktuell dazu notwendige mIDentity nicht flexibel genug sein. 

 

Die Idee ist aber toll! Schauen wir mal, was unser Land draus macht! Erste Kritiker haben wir ja schon 😆

Michael295
Beginner
Offline Online
100 Mal angesehen

Dies ist nach meiner Erfahrung definitiv ein Thema, dass zunehmend dringlicher wird in Praxis. Für unsere großen Mandantengruppen ist es schlicht eine Frage (zu) knapper Ressourcen, wenn alle Schritte vom Eingang des Steuerbescheids bis zur Auslösung des Zahlvorgangs händisch ausgeführt werden müssen.

 

Eine solche Innovation wäre für viele Steuerpflichtige eine wichtige Unterstützung im Alltag und insofern sehr wünschenswert. Wir werden jedenfalls verstärkt darauf angesprochen. Bisher können wir da nur auf Elster verweisen, was aber dann auch nicht wirklich weiterhilft, denn man braucht den Bescheid ja letztlich im Tool, um die Effizienzgewinne zu haben.

 

Insofern toller Impuls, den ich nur unterstützen kann!

Offen
letzte Antwort am 09.02.2024 18:04:06 von Michael295
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