Hallo zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Der Mandant hat mehrere Grundstücke, die zusammen ein Gesamtgrundstück ergeben. Einige dieser Grundstücke sind unbebaut und umfassen ein Fließgewässer (Bach) und die dazugehörige Gewässerbegleitfläche.
Anteil an der Gesamtfläche:
Bach 8,25%
Gewässerbegleitfläche: 35,00% (Grünstreifen neben dem Bach mit Böschung)
unbebaute Wohnbaufläche: 56,75 %
Mein Lösungsvorschlag:
Fließgewässer sind von der Grundsteuer befreit. Wie die Gewässerbegleitfläche genau zu berücksichtigen ist, konnte ich nicht in Erfahrung bringen. Ich denke jedoch, dass diese Fläche analog zum Unland bei LuF nicht berücksichtigt wird.
In GruDi würde ich nun anstelle der Gesamtfläche nur die unbebaute Fläche (56,75 %) angeben und mit entsprechendem Bodenrichtwert versehen. Die Angaben zur Befreiung würde ich in GruDi leer lassen, da dort nur eine mehrheitliche oder vollständige Befreiung vorgesehen ist. Dennoch würde ich das in den ergänzenden Angaben darstellen und das FA bitten, entsprechend zu veranlagen.
Wie würdet ihr vorgehen?
VG
Hallo,
ich ordne die Gewässerbegleitflächen auch dem Unland zu.
Sie bringen keinen Ertrag und müssen dennoch gepflegt werden.
Mit freundlichem Gruß
Ralf Berenbrinker