Bei einem Vertrag unterzeichnet ein Angestellter der Firma (GmbH) für den Geschäftsführer.
Als Vollmacht für diese Handlung wird eine General- und Vorsorgevollmacht sowie Patientenverfügung vorgelegt, die ausweislich der Vollmachten nur für den Betreuungsfall, Alter, Krankheit oder Behinderung gelten sollen. Dies soll aber nur im Innenverhältnis gelten.
Kann eine solche Vollmacht tatsächlich (auch) als (General)Vollmacht verstanden werden, um Rechthandlungen für den Geschäftsführer einer GmbH vorzunehmen? Jederzeit, ohne Betreuung, Krankheit, Alter?
Es wurde zudem nur eine Kopie vorgelegt.