Hallo Community Mitglieder aus Niedersachsen,
kann es sein, dass in Niedersachsen der schnellere Antragsteller besser gestellt wird?
Beispiel:
Gastronom A (3 Mitarbeiter, von Schließungsanodnung betroffen) stellt in Niedersachsen zwischen dem 23.4. und 31.03. den Antrag auf Soforthilfe (Land Niedersachsen) und bekommt Maximalbetrag von 3.000,00 Euro. Am 02.04. stellt er den Antrag auf Soforthilfe (des Bundes) über 9000,00 Euro und bekommt 6.000 Euro ausbezahlt (wegen Anrechnung der ersten 3000,00 Euro). In den Monaten April-Juni macht er jeden Monat einen Gewinn von 4.000,00 Euro.
Gastronom B (3 Mitarbeiter, von Schließungsanodnung betroffen) stellt in Niedersachsen zwischen dem 23.4. und 31.03. keinen Antrag auf Soforthilfe (Land Niedersachsen) weil die Server der NBank überlastet sind. Am 02.04. stellt er den Antrag auf Soforthilfe (des Bundes) über 9.000,00 Euro und bekommt 9.000 Euro ausbezahlt. In den Monaten April-Juni macht er jeden Monat einen Gewinn von 4.000,00 Euro.
Lösungsvorschalg:
Gastronom A muss (nur) 6.000,00 Euro (Soforthilfe Bund) zurück zahlen. (s.u. weil Schließungsvoraussetzung erfüllt ist)
Gastronom B muss 9.000,00 Euro zurück zahlen.
Wird meine Einschätzung geteilt?
Moin Herr Meyer,
diese Einschätzung teile ich zu 100%. Wir betreuen ebenfalls Fälle, die den Antrag auf Soforthilfe (Land Niedersachsen) nicht stellen konnten, weil die Server der NBank überlastet waren und nun mit den gleichen Folgen leben müssen.
Das Windhundprinzip erfreut sich in Niedersachsen leider großer Beliebtheit.
NBank Förderprogramme Neustart Investition, Niedrigschwellige Förderung Gaststätten etc.
Hallo @Albert0199 ,
danke für die Bestätigung. Vielleicht kommt hier noch etwas in Bewegung. Die Rückzahlungsfrist wurde nun schon von 02.2022 auf 10.2022 verlängert.