Hallo zusammen und erstmal noch ein frohes, hoffentlich bald wieder besseres, Jahr 2021.
Ich habe noch die ein oder andere Frage bezüglich der Novemberhilfe bzw. Dezemberhilfe. Ich hatte die folgenden Fragen bereits vor einem Monat an die Servicehotline des BMWi gestellt. Die Antwort per Mail habe ich allerdings bis heute nicht bekommen und werde sie wohl auch nicht mehr erhalten. Ebenso bin ich mir bewusst darüber, dass ich hier wahrscheinlich auch nur eine Einschätzung und keine klaren Antworten erhoffen kann. Wenn mir aber jemand zu einem der Punkte etwas mitteilen kann, wäre ich sehr dankbar.
Mein Ausgangspunkt:
Zwei Firmen haben unser Büro beauftragt die Novemberhilfe und Dezemberhilfe zu beantragen. Die erste Firma A (A-GbR) ist eine GbR mit den Gesellschaftern S und F. Die Firma ist als normaler Gastro-Betrieb gemeldet, betreibt aber unter der Woche eher eine Kantine und hat den Großteil seiner Umsätze durch Catering. Diese Catering-Umsätze führt sie zum Teil auch an die zweite Firma B (B-UG) aus.
Die Firma B (B-UG) ist eine UG mit den Gesellschaftern S, F und Z. Es handelt sich dabei um eine Veranstaltungsagentur, welche sowohl private Feiern (Geburtstage, Hochzeiten) als auch Firmenveranstaltungen ausrichtet. Im Rahmen dieser Veranstaltungen bezieht die B-UG auch das Catering von der A-GbR und gibt diese an die Endkunden weiter.
Frage Nr.1:
S und F sind sowohl Gesellschafter bei der A-GbR, als auch bei der B-UG. Bei der B-UG ist aber noch der dritte Gesellschafter Z dabei. Handelt es sich nun trotz Z um verbundene Unternehmen?
Falls es verbundene Unternehmen wären, könnte ich die Hilfen ja nur für eine der Firmen beantragen.
Für diesen Fall stellt sich aber auch die Frage, ob ich z.B. dann die Novemberhilfe für die A-GbR und danach die Dezemberhilfe für die B-UG beantragen könnte (oder auch umgekehrt)? Oder ob ich beide Hilfen, dann mit einer der Firmen durchziehen müsste?
Frage Nr.2:
Für diese Frage gehe ich davon aus, dass keine verbundenen Unternehmen vorliegen und ich gegebenenfalls für beide den Antrag stellen kann.
Bis auf die Einnahmen aus der Kantine der A-GbR, welche nur einen geringen Anteil ausmachen, sind beide Firmen nicht direkt betroffen.
Es stellt sich nun die Frage, ob sie indirekt betroffen sind. Grundsätzlich tritt dieser Fall nur ein, wenn die Umsätze aus dem Catering der A-GbR bzw. aus den Veranstaltungen der B-UG im Vorjahr zu 80 % mit direkt betroffenen Unternehmen erzielt wurden.
Die Umsätze an Privatpersonen zählen somit schon mal nicht zu den relevanten Umsätzen, auch wenn diese im November und Dezember diesen Jahres ebenfalls kaum möglich waren. Privatfeiern waren ja mehr oder weniger untersagt.
Die anderen Umsätze, welche an Unternehmen durchgeführt wurden, sind in meinen Fällen in der Regel aber auch keine an direkt betroffene Unternehmen gewesen.
Ich stütze meine Hoffnungen allerdings auf folgendes Beispiel aus den FAQs zur Novemberhilfe unter dem Punkt 1.3:
Beispiel: Eine Veranstaltungsagentur, die für eine Messe arbeitet. Die Messe ist als direkt betroffenes Unternehmen geschlossen, die Veranstaltungsagentur gilt als indirekt betroffenes Unternehmen, wenn sie 80 Prozent ihres Umsatzes mit der Messe und anderen direkt betroffenen Unternehmen erzielt. Gleiches gilt, wenn die Veranstaltungsagentur ihren Umsatz sonst zu mindestens 80 Prozent mit Veranstaltungen für Industrieunternehmen erzielt, die aufgrund eines Landesverordnung im November beziehungsweise Dezember 2020 nicht stattfinden dürfen. Dabei ist unerheblich, dass das Industrieunternehmen nicht schließen muss.
Meine Mandanten haben in 2019 eben einen großen Teil ihrer Umsätze mit Firmen erzielt, welche nun nicht haben schließen müssen.
Allerdings kann man natürlich nicht alle Firmen als Industrieunternehmen bezeichnen. Hat sich einer eventuell über diesen Absatz bzw. über den Begriff „Industrieunternehmen“ auch schon mal Gedanken gemacht bzw. dazu eine Antwort erhalten?
Liebe Grüße