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Corona Soforthilfe Bayern Rückzahlung bei Betriebsaufgabe?

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misterthots
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Hallo zusammen,

 

Folgender Fall: Im Mai 2020 hat die GbR die Corona-Soforthilfe in Bayern erhalten. Es erfolgte dann die Betriebsaufgabe zum 31.07.2021.

 

Wie wir alle wissen gehen momentan die Erinnerungsschreiben zur Überprüfung der Überkompensation an die Unternehmen raus. Da aber natürlich nach der Geschäftsaufgabe weder die Büroräume an der gewohnten Adresse besetzt, noch die E-Mail-Adressen des Unternehmens noch funktionstüchtig sind, kam offiziell also auch keine E-Mail an bzw. wurde ein Brief zugestellt.

 

Jetzt die Frage: Wie verhält es sich ganz generell mit mit der Rückzahlung der Corona-Soforthilfe bei Geschäftsaufgabe/Gewerbeabmeldung? 

 

Habe hier etwas gefunden: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/FAQ/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html

 

Erfolgte die Geschäftsaufgabebzw.Insolvenzanmeldung nach Erhalt des Zuschusses und nach Ablauf des Förderzeitraums einer Corona-Wirtschaftshilfe, müssen die Zuschüsse dieses Förderprogramms und vorangegangener Förderprogramme nicht zurückgezahlt werden. Ungeachtet der Geschäftsaufgabebzw.Insolvenz ist eine Schlussabrechnung einzureichen.

 

--> Hierbei handelt sich aber um die Überbrückungshilfen und nicht explizit um die Corona-Soforthilfen – Ich denke mal das wird nicht gleich behandelt? Oder doch? Hat hier irgendjemand einen Erfahrungswert oder etwaige rechtstexte dazu? Ich finde leider nichts.

 

Mit freundlichen Grüßen

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