Hallo Zusammen,
wir sind gerade dabei die Schlussabrechnungen zu erstellen.
Bei Erstellung der Schlussabrechnung für einen Novemberhilfsantrag ist bemerkt worden, dass bei der ursprünglichen Antragstellung ein falscher Vergleichsumsatz 2019 angegeben wurde (zu niedrig).
Auf Rückfrage beim Service Desk wurde uns mitgeteilt, dass der Vergleichsumsatz nur im Rahmen eines Änderungsantrags korrigiert werden kann und hierzu die Genehmigung der Bewilligungsstelle benötigt wird.
Die zuständige Bewilligungsstelle hat uns aber mitgeteilt, dass die Frist für Änderungsanträge bereits abgelaufen ist.
Für den geschilderten Änderungsbedarf soll die Schlussabrechnung genutzt werden.
Im Rahmen der Schlussabrechnung können aber Vergleichsumsätze 2019 nicht nach oben korrigiert werden (nur in begründeten Ausnahmefällen, zB aufgrund von technischen Problemen weil ein anderer Vergleichsumsatz als der im Erstantrag angezeigt wird.).
Hat jemand Erfahrungen damit, ob der Vergleichsumsatz im Rahmen der Schlussabrechnung nach oben korrigiert werden kann oder ob nachträglich doch noch ein Änderungsantrag des Erstantrags gestellt werden kann?
Vielen Dank vorab!
Liebe Grüße