Hallo,
der Unternehmerlohn den wir bei Einzelunternehmer und Personengesellschaften ansetzten dürfen, ist nicht genau in den Hilfen erläutert.
Weiß jemand ob der Unternehmerlohn bei der Überbrückungshilfe II pro Gesellschafter angerechnet werden kann, oder ob das nur pro Unternehmen geht?
Danke für die Hilfe.
Carina Metzmaier
Hallo,
da liegt daran das der fiktive Unternehmerlohn nur in bestimmten Bundesländer zusätzlich gewährt wird. Nach meinem Kenntnissstand in BaWü, NRW und Thüringen.
(Infos dazu Bsp. NRW auf folgendem link)