Hallo community,
im Antragsformular zur Überbrückungshilfe wird die Frage gestellt, ob der Antragsteller schon
1) Soforthilfen des Bundes
2) Leistungen aus einem Zuschussprogramm des Landes
3) Beihilfen, die der Kleinbeihilferegelung 2020 unterliegen
erhalten hat:

Im mir vorliegenden Fall hat der Antragsteller bereits Geld durch einen Antrag im Rahmen der Soforthilfe (==> somit Haken an erster Stelle) erhalten:

Weiter unten in diesem Bescheid steht aber, dass dieser Bescheid auch als Kleinbeihilfen-Bescheinigung gilt (==> somit Haken an dritter Stelle im Antragsformular zu Überbrückungshilfe!?)

Je nachdem ob der Haken
1) nur an erster Stelle oder
2) nur an dritter Stelle oder
3) an erster und dritter Stelle
gesetzt wird, verändert sich die Höhe der Überbrückungshilfe.
Was tun, sprach Zeus ....?
Gibt es hierzu Erfahrungen? Vielen Dank für Infos vorab!