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Überbrückungshilfe - Antragsformular: Frage zu evtl. bereits erhaltenen Zuschüssen ....

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hm
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Hallo community,

 

im Antragsformular zur Überbrückungshilfe wird die Frage gestellt, ob der Antragsteller schon

 

1) Soforthilfen des Bundes

2) Leistungen aus einem Zuschussprogramm des Landes

3) Beihilfen, die der Kleinbeihilferegelung 2020 unterliegen

 

erhalten hat:

 

hendrikmeyer_0-1598599219236.png

 

Im mir vorliegenden Fall hat der Antragsteller bereits Geld durch einen Antrag im Rahmen der Soforthilfe (==> somit Haken an erster Stelle) erhalten:

 

hendrikmeyer_1-1598599505029.png

 

 

 

Weiter unten in diesem Bescheid steht aber, dass dieser Bescheid auch als Kleinbeihilfen-Bescheinigung gilt (==> somit Haken an dritter Stelle im Antragsformular zu Überbrückungshilfe!?)

 

 

 

hendrikmeyer_2-1598599613207.png

 

 

 

Je nachdem ob der Haken

 

1) nur an erster Stelle oder

2) nur an dritter Stelle oder

3) an erster und dritter Stelle

 

gesetzt wird, verändert sich die Höhe der Überbrückungshilfe.

 

Was tun, sprach Zeus ....?

 

Gibt es hierzu Erfahrungen? Vielen Dank für Infos vorab!

 

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