Kurze Frage,
wir würden uns wünschen, dass es auch im Bereich der digitalen Belegnachreichung den "gleichen" Freigabeprozess gibt, wie in den elektronischen Anpassungsanträgen/Einsprüchen.
Sodass jeder Sachbearbeiter die Nachreichung vorbereiten kann und den Status dann auf zur Prüfung setzt und die Kanzleileitung wie auch bei den elektronischen Anpassungsanträgen/Einsprüchen auf einen Blick erkennt, welche Fälle noch geprüft und freigegeben werden müssen.
Derzeit behelfen wir uns hier mit einer Datev Aufgabe, aber das ist unübersichtlich, arbeitsaufwendig und leider auch fehleranfälliger als das System seitens der o.g. Freigabeprozesse.
Wie sieht es in den anderen Kanzleien aus? Wie wird es hier gehandhabt? Bitte stimmt hierfür, damit auch der Punkt im System noch ausgebessert wird.