Hallo alle zusammen,
ich brauche Hilfe, vielleicht stehe ich auch einfach auf dem Schlauch...
Folgendes Problem: wir haben ein Mandat übernommen, wo der bisherige Steuerberater folgende Fehler gemacht hat:
1. Gebäude überhaupt nicht im Anlagevermögen als WG erfasst erfasst
2. aber Abschreibung in der Fibu manuell gebucht, diese aber auch nicht jährlich; zu letzt mal alle 2 Jahre, aber nur in einfacher Höhe...es fehlen also Abschreibungen.
Ich habe also nun einen Restbuchwert Fibu, der nicht richtig ist.
Der Bestand ist schon alt, die Buchungen gehen bis 2006 zurück; Anschaffung war ursprünglich in 1998.
Steuerrechtlich ist mir klar, dass ich die Afa nicht rückgängig erfolgswirksam buchen darf, ich muss den Afa-Satz beibehalten und darf dann länger als 50 Jahre abschreiben.
Aber wie kriege ich das dem Anlagevermögen beigebracht?
Ich muss es hinkriegen, dass:
a) der EB-Wert Fibu (der ja falsch ist) mit dem EB-Wert Anlagevermögen übereinstimmt
und
b) trotzdem dann ab 2022 die richtige Afa abgeschrieben wird und die ND sich verlängert.
Habt ihr Hilfe für mich, gibts ein Dokument, dass mir genau bei dem Problem(en) hilft? Es darf halt keine Sonder-Afa oder ähnliches vorgenommen werden, da sich die Anpassung nicht gewinnerhöhend auswirken darf.
Ich hab schon rumgesucht und etliches gelesen, aber die Problem-Kombi kriege ich mit den bisher gelesenen Dokumenten nicht gelöst
Vielen lieben Dank für eure Unterstützung!
Hallo @christina_s,
Sie beschreiben hier einen sehr komplexen Sachverhalt. Dafür gibt es kein Dokument.
a) Das Inventar soll mit dem Buchwert der FIBU angelegt werden. Hierbei ist nicht nur der Buchwert, sondern auch die kum. AfA vorzugeben. Dabei kommt es darauf an, in welchem WJ das Inventar angelegt werden soll. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, je nach dem, wie der Ausweis in der Auswertung erfolgen soll. Ebenso kann mit der Bewegung Korrektur Vortragswerte gearbeitet werden, um die gewünschte Anpassung zu erhalten. Wie gesagt, es kommt darauf an.....
b) Hier kann unter Umständen die Bewegung Indiv. BMGL, Rest-ND, AfA-% helfen. Aber auch hier kommt es auf den genauen Sachverhalt an.
Deshalb meine Bitte:
Melden Sie sich per Servicekontakt bei unserem Kundensupport Anlagenbuchführung, damit Sie eine für Ihren Sachverhalt zugeschnittene Lösung erhalten.
Schöne Grüße aus Nürnberg