Ich habe eine Frage zur Buchungslogik der realisierten Währungskursgewinne und Verluste bei Debitoren. Diese landen im SKR 03 auf 2150 und 2660 und werden in der GuV somit als Aufwendungen und Erträge aus Währungsumrechnung ausgewiesen. M.e. sollten jedoch dort nur unrealisierte Erträge und Aufwendungen nach §256a HGB ausgewiesen werden. Hat hierzu noch jemand eine Meinung?
Moin,
da die Konten in einer Position des JA ausgewiesen werden spielt die Unterscheidung eine untergeordnete Rolle. Bei wesentlichen Bewegungen würde ich die Konten in der Automatik entsprechend ändern. Dann muss konsequenterweise auch eine Automatik in BiBer gesetzt werden damit die Texte in Bericht und Anhang automatisch mit den richtigen Konten versorgt werden.
Gruß
KP