Guten Tag,
ich habe eine allgemeine Frage zum "Export zur Vorabprüfung". Wenn ich es richtig verstehe, beinhaltet der "Export zur Vorabprüfung" nur die Daten des aktuellen Wirtschaftsjahres. Ist das korrekt?
Angenommen wir befinden uns im Jahr 2022 und es werden im Zuge des Jahresabschlusses für 2021 noch ein paar Korrekturbuchungen für 2021 fällig. Wenn unser Steuerbüro allerdings am 03.02.2022 den Export zur Vorabprüfung exportiert, dann sind die Korrekturbuchungen von 2021 nicht enthalten, da der Export nur die Daten aus 2022 beinhaltet, korrekt?
Wenn ja, wie kann ein aktueller "Export zur Vorabprüfung" für das vorangegangene Wirtschaftsjahr exportiert werden?
Danke und Grüße
Hallo HK89,
beim Export für Vorabprüfung handelt es sich um eine Möglichkeit im Rahmen des Exports für die steuerliche Außenprüfung.
Beide Varianten berücksichtigen immer das Wirtschaftsjahr in dem der Aufruf erfolgt. Wird der Export für mehrere Jahre benötigt, muss der Export jeweils in den betroffenen Wirtschaftsjahren durchgeführt werden.
Beim Export für Vorabprüfung werden jedoch auch nicht festgeschriebene Buchungsstapel berücksichtigt. Beim Export steuerliche Außenprüfung müssen alle Buchungsstapel festgeschrieben sein.
Diese Exportformate eignen sich nicht zum Datenaustausch in den DATEV-Rechnungswesen-Lösungen.
Beste Grüße
Christian Wielgoß