Beim SKR 04 gibt es hinsichtlich der erhaltenen Anzahlungen kein separates Konto für die § 13b-Fälle und auch kein Konto mit Schnittstellenverbindung zur USt dafür. Irgendwie sind wir uns gerade unsicher, ob das so richtig sein kann. In der Erläuterung zur USt-VA Zeile 33 steht, dass dort die "ausgeführten" Umsätze zu erfassen wären. Zahlungen auf Abschlagsanforderungsrechnungen sind ja gerade noch keine abgeschlossenen Leistungen und wären demzufolge auch noch nicht anzugeben, oder? Allerdings passt dann auch nicht der Abgleich des Finanzamtes, wenn es um Vorsteuerüberhänge geht, da die erhaltenen Anzahlungen § 13 b zum Zeitpunkt der Eingangsleistungen noch nicht erklärt wurden, sondern dann zeitlich sehr stark hinterherhinken, nämlich erst dann, wenn die Schlussrechnung verbucht wurde.
Kann mir jemand bestätigen, dass ich mit meiner Darstellung richtig liege, bevor wir hier irgendwelche Kontenfunktionen abändern?
Viele Grüße
Ivonne Voigt