Geht es bei den beiden Paragraphen um ZM, oder? Wo ist der Unterschied?
Im § 18a UStG geht es um die Pflicht eine ZM abzugeben, im § 18b UStG geht es um die Pflicht die Umsätze, für die eine ZM abzugeben ist, auch in der Umsatzsteuer-Voranmeldung anzugeben. obwohl sie ja keinen Einfluss auf die Umsatzsteuer-Vorauszahlung haben.
Viele Grüße