Gibt es die Möglichkeit die WBK getrennt in den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Bereich einzuspielen?
VG Ivonne Voigt
Meines Erachtens nicht.
Laufende Buchungen können meines Wissens nur für beide Bereiche erfolgen, was aus meiner Sicht auch Sinn macht. Nur die Abschreibungen sind für beide Bereiche getrennt und das auch nur, weil die mtl. Abschreibungen ein Vorgriff auf die Jahres-Afa ist.
Insgesamt ist das Procedere aus meiner Sicht von DATEV völlig korrekt.
Gruß A. Martens
Hallo Frau Voigt,
wenn man das unbedingt will, geht das auch. Ich habe das hier beispielsweise wie folgt gelöst:
Die steuerlichen wiederkehrenden Buchungen haben eine Fälligkeit zum Monatsanfang, die handelsrechtlichen eine Fälligkeit zum Monatsende.
Anhand dieser Fälligkeiten können beim Verarbeiten der wiederkehrenden zunächst die Buchungen (Steuerrecht) erzeugt und in einem entsprechenden Stapel für Steuerrecht übernommen werden, anschließend die Buchungen nach dem Handelsrecht.
Man muss hier natürlich schon aufpassen, dass man die richtigen Datumsangaben und Buchungsstapel erwischt.
Viele Grüße
Christian Wielgoß