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Wichtige Informationen zum Jahreswechsel 2022/2023

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DATEV-Mitarbeiter
Stefanie_Wenzel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

der Jahreswechsel steht vor der Tür. Dafür haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen rund um das Thema „Jahreswechsel im Rechnungswesen“ zusammengefasst.

 

Übergreifende Informationen zum Jahreswechsel 2022/2023 finden Sie gebündelt unter:

www.datev.de/jahreswechsel  

 

Dort finden Sie auch die Details zu den nachfolgend angerissenen Themen und weitere, ständig aktualisierte Informationen www.datev.de/jahreswechsel-rechnungswesen

 

 

  • Software-Bereitstellung zum Jahreswechsel

Seit 24.11.2022 steht die  „Vorabversion 11.18“ Ihres DATEV-Rechnungswesen-Programmes mit den vorläufigen Kontenrahmen für 2023 zur Verfügung. Damit ist eine vorzeitige Jahresübernahme nach 2023 möglich.

 

Allerdings stehen in dieser Version einige Auswertungen für das Wirtschaftsjahr 2023 noch nicht zur Verfügung (wie z. B. UStVA, BWA und Jahresabschluss).

 

Ebenso werden die amtlichen Formulare, weitere gesetzliche Änderungen und Neuerungen erst mit der Jahreswechsel-Version 11.3 (Service-Release, 30.12.2022) umgesetzt.

 

Das bedeutet:

  • Erst mit der Installation der Jahreswechsel-Version 11.3 steht der vollständige Funktionsumfang für das Wirtschaftsjahr 2023 zu Verfügung.
  • Damit es zu keinen Einschränkungen in Ihrem Arbeitsablauf kommt, ist es unbedingt erforderlich, die Jahreswechsel-Version 11.3 zu installieren.
  • Wenn Sie mit der Bearbeitung des Buchungsjahrs 2023 bis zur Bereitstellung der Jahreswechsel- Versionen 11.3 warten können, brauchen Sie das Service-Release 11.18 nicht zu installieren.

 

 

Die Jahreswechsel-Version mit den  gesetzlichen Änderungen stehen Ihnen ausschließlich im Rahmen des Update-Termins 30.12.2023 voraussichtlich ab 18:15 Uhr zum elektronischen Abruf zur Verfügung.

Es wird kein Haupt-Release der DATEV-Programme geben.

 

Voraussetzung für die Installation dieser Jahreswechsel-Version sind die DATEV-Programme 16.0, die im August 2022 bereitgestellt wurden.

 

Weitere Informationen finden Sie in diesem Hilfe-Dokument:   Software-Bereitstellung zum Jahreswechsel 2022/2023: DATEV-Programme 16.0 sind Voraussetzung für die Installation   und im Beitrag „Anpassungen in den Programmen“.

 

Hinweis für DATEV Mittelstand:
Für die Freischaltcode-Versionen von Mittelstand Faktura mit Rechnungswesen compact bzw. Mittelstand Faktura gibt es weiterhin ein Haupt-Releases zum Jahreswechsel. Die ISO-Downloads der Jahreswechsel-Versionen 11.3 stehen voraussichtlich ab 30.12.2023 (ab 18:15 Uhr) unter www.datev.de/download-compact bereit. Der Datenträger-Versand erfolgt voraussichtlich von Mittwoch, 12.01.2023 bis Dienstag, 18.01.2023

 

Alle Informationen zur Auslieferung von DATEV-Programmen finden Sie hier: www.datev.de/softwareauslieferung

 

Jahreswechselthemen zur Finanzbuchführung

 

  • Übersicht der gesetzlichen Änderungen und Neuerungen

Für innergemeinschaftliche Lieferungen kann sich der Meldezeitraum der Zusammenfassenden Meldung - auch rückwirkend - ändern: Wenn das Rechnungsdatum in einer anderen Periode als das Leistungsdatum liegt und die Buchungen in die Leistungsperiode verschoben wurden.
Bei den Steuersätzen gibt es für das Jahr 2023 nur in Luxemburg geänderte Steuersätze. Diese Anpassungen und weitere funktionale Neuerungen stellen wir Ihnen in den Jahreswechsel-Versionen der DATEV-Rechnungswesen-Programme bereit. Mehr

 

  • Wichtige Tätigkeiten beim Jahreswechsel

Damit Sie den Überblick über die wichtigsten Tätigkeiten und Termine zum Jahreswechsel behalten, haben wir diese für Sie zusammengefasst. Außerdem erfahren Sie, wo Sie weitere Informationen und Checklisten zum Jahreswechsel finden. Mehr

 

  • Branchenpakete: Neuerungen und Aktualisierungen

Zum Jahreswechsel 2022/2023 bieten wir ein neues Branchenpaket für Vereine, Stiftungen und gGmbHs an (SKR42). Auch die aktualisierten Branchensachverhalte sind in der Jahreswechsel-Version enthalten und werden mit der Jahresübernahme in das Wirtschaftsjahr 2023 automatisch in den vorhandenen Buchführungsbestand integriert. Mehr…

 

 

Jahreswechselthemen zum Jahresabschluss

 

  • E-Bilanz

Denken Sie daran, dass die Steuererklärungsfrist für den Veranlagungszeitraum 2021 in beratenden Fällen am 31.08.2023 endet. Übermitteln Sie die Erklärungen und E-Bilanzen bis zu diesem Zeitpunkt. Mehr…

 

  • Programmverbindung Steuern

Die Ermittlung der steuerrelevanten Werte in Kanzlei-Rechnungswesen wird passend zu den Steuerformularen 2022 zum Jahreswechsel aktualisiert. Außerdem erfahren Sie, wie Sie in Kanzlei-Rechnungswesen und in Ihrem Steuerprogramm die Verbindung zwischen Kontonummer und Formularzeile herstellen. Mehr…

 

  • Bereitstellung der Jahresabschluss-Schemata / Zuordnungstabellen

Die neuen Schemata für 2023 (Jahresabschluss auf Basis von Kontenzwecken) planen wir Ihnen mit der Jahreswechsel-Version 11.3 Ende Dezember bereitzustellen. Erfahren Sie auch, was Sie beachten müssen, wenn Sie noch mit den Zuordnungstabellen (ZOT) arbeiten. Mehr…

 

Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Jahreswechsel.

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