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Verschmelzungsstichtag Handelsbilanz vs. Steuerbilanz

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ElseF
Beginner
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Liebe Kollegen,

 

die Abweichung des steuerrechtlichen Verschmelzungszeitpunkts vom handelsrechtlichen stellt mich vor ein Darstellungsproblem. 

 

Die Verschmelzung ist rückwirkend auf den 01.01.2023 erfolgt - folglich ist der steuerliche Verschmelzungsstichtag der 31.12.2022. Brav haben wir die Verschmelzung im stl Teil in 2022 eingebucht, sind aber natürlich an den Geldkonten gescheitert. Um die E-Bilanz hinzukriegen, haben wir die Verschmelzung betr. Buchungen in beiden Bereichen eingegeben, obwohl die Handelsbilanz (ohne Verschmelzung) längst geprüft und festgestellt war - das war ein Behelf.

 

Nun arbeite ich an 2023. Richtig wäre es nach meiner Meinung, in der HBil mit EB-Werten ohne Verschmelzung zu beginnen und die Verschmelzung ertragswirksam auf den 01.01.2023 einzubuchen. In der Steuerbilanz wäre die Verschmelzung schon in den EB-Werten enthalten, und am 31.12.2023 habe ich wieder eine Einheitsbilanz.

 

Nun klappt das alles natürlich wieder nicht wegen der Geld- (und ein paar weiterer) Konten. Wir können uns wieder behelfen, und da das "Auseinanderfallen" am 31.12.2023 beendet ist, stellt das auch kein größeres Problem dar. 

 

Es fällt mir aber schwer zu glauben, dass die Darstellung des in den beiden Bereichen auseinanderfallenden Verschmelzungsstichtages nur behelfsmäßig möglich ist. Es fällt mir schwer zu glauben, dass ich mich bei DATEV quasi durch zwei Jahre hindurch'mogeln' muss, um richtige Ausweise zu bewerkstelligen.

 

Bitte belehren Sie mich!

 

Schönen Gruß

Else F.

 

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