Hallo,
Frage an Experten zum Thema Verschmelzung. Die B GmbH wird auf die A GmbH verschmolzen.
B hat zum 31.12.2014 folgende Buchwerte 0800 Gez. Kapital 2.000.000 €, 0840 Kapitalrücklage 500.000 € und 0868 Verlustvortrag 1.300.000 €.
A hat zum 31.12.2014 ein Kapital von 25.000 € welches durch Verschmelzungsurkunde auf 100.000 € erhöht wird, sowie einen Verlustvortrag von 20.000 €.
Wie lauten die korrekten Buchungen im Kapital der A GmbH. Wie wird der Verlustvortrag steuerlich richtig berücksichtigt, wenn der eigentliche Geschäftsbetrieb der B GmbH identisch in der A GmbH fortgeführt wird?
Ist es richtig das der Verlustvortrag für die GewSt-Berechnung grundsätzlich berücksichtigt wird?
Vorab vielen Dank für Ihre Antworten