Wird die GmbH & Co. KG schon im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung entstehenden Kosten der GmbH zu übernehmen müssen Verrechnungkonten gebildet werden in der KG und der GmbH.
Kontenbetextung in der KG wäre z.B."Auslagenersatz GmbH"
jetzt wäre meine Frage an euch welches Konto ich hierfür im Skr03 am besten nehme bzw. auch welches Konto in der GmbH dann an besten genommen wird zur Anlage.