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Verlustvortragskonto, SKR 03, Konto 868

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letzte Antwort am 30.05.2021 14:51:01 von wielgoß
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Sibel
Beginner
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Hallo,

 

muss nicht bei einer GmbH das Verlustvortragskonto (SKR 03, Konto 868) mit dem Betrag auf dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer übereinstimmen?

 

Wie ist der folgende Vorgang in der Bilanz zu behandeln: Am Jahresende werden 80 % der GmbH-Anteile veräußert und in der Bilanz ist ein Verlustvortrag von 10.000,00 Euro enthalten? 

 

Der Verlustvortragsbescheid zur Körperschaftsteuer wird mit 0 Euro ergehen. Wie gehe ich in der Bilanz vor?

 

Liebe Grüße

wielgoß
Experte
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Hallo Sibel,

 

nein - der Bilanzausweis korrespondiert oft nicht mit der steuerlichen Feststellung. Beispiel: Der Gewerbesteueraufwand mindert das bilanzielle Ergebnis, aber nicht den steuerlichen Gewinn. 

 

Ihr zweiter Punkt mit dem Verlustvortrag bezieht sich vermutlich auf die wegen der schädlichen Anteilsveräußerung untergehenden steuerlichen Verlustvorträge (keinen eigenen Anteile der GmbH). Auch hier ändert sich der bilanzielle Ansatz durch die Veräußerung nicht.

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

Sibel
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Hallo Herr Wielgoß,

 

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort.

 

Nach der Übergabe der Daten vom Rechnungswesen auf das Programm Körperschaftsteuer muss ich den Betrag des Verlustvortags manuell entsprechend des letzten verrechenbaren Verlustvortragsbescheids ändern oder lass ich den Betrag, der in der Bilanz enthalten ist bzw. vom Rechnungswesen übernommen wurde?

 

LG

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wielgoß
Experte
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Hallo Sibel,

 

der Wert des Kontos 868 (SKR 03) wird bei der Programmverbindung zum DATEV-Körperschaftsteuerprogramm bei der Anlage KSt 1 F berücksichtigt.

 

Die Anlage Verluste wird nicht mit diesem Wert befüllt.

 

Bitte beachten: Das Vortragskonto in der Bilanz hat so gesehen nichts mit den steuerlich festgestellten Verlustvorträgen zu tun - auch wenn es in Ihrem konkreten Fall eventuell der Höhe nach identisch mit dem steuerlichen Verlustvortrag sein sollte! 

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß 

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letzte Antwort am 30.05.2021 14:51:01 von wielgoß
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