Ich habe das Problem, dass ich bei einem kleinen Landwirt, der nebenbei eine Pferdepension hat, die ja umsatzsteuerlich nicht unter die Durchschnittsbesteuerung fällt, nun für das Jahr 2018 auf Regelbesteuerung umstellen muss, weil die Kleinunternehmergrenze in 2017 gerissen wurde.
Der Landwirt hat abweichendes Wirtschaftsjahr vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 usw. Wir nutzen den SKR03, weil es sich noch um einen EÜR'ler handelt.
Kann jemand ein Hilfedokument empfehlen oder grundsätzlich dazu Hilfe leisten? In den DATEV-Hilfen finde ich nichts und ich bekomme es nicht hin.
Freundliche Grüße
Jochen Daniels
Hallo Herr Daniels,
damit die Pferdepension im SKR03 mit den steuerlichen Sachverhalten abgebildet werden kann, muss in den Stammdaten des Mandanten die Besteuerungsart auf Soll- oder Istversteuerung umgestellt werden.
So wie Sie es beschreiben, ist in den Stammdaten "Keine Umsatzsteuererrechnung" eingetragen. Die Umstellung kann unterjährig nur erfolgen, wenn bereits eingegebene Buchungssätze festgeschrieben sind.
Dies läuft auch analog zu Besteuerungsart "Keine Umsatzsteuerrechnung"
Generell empfehlen wir für Landwirtschaft den SKR14 mit Branchenpaket einzusetzen. Darin kann sowohl der Pauschalierer inkl. Regelbesteuerung komfortabel abgebildet werden.
Informationen dazu erhalten Sie hier
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Rainer Keck
Produktmanagement und Service Branchenlösungen