Guten Tag,
ein Physiotherapeut tätigt sowohl umsatzsteuerfreie als auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze ( hierfür kein Kleinunternehmer).
Ein PKW wurde 2021 ohne Vorsteuerabzug ins UV eingelegt und sowohl betrieblich als auch privat genutzt. Die Kfz-Nutzung wurde der Umsatzsteuer unterworfen und aus den laufenden Kosten anteilig die Vorsteuer gelend gemacht.
Unterliegt die Entnahme diese PKWs (damals ohne Vorsteuerabzug eingelegt) ins Privatvermögen in 2025 der Umsatzsteuer?
Danke für Ihre Unterstützung.
§ 3 Abs. 1b Satz 2 UStG ohne USt ? |
Nein, mangels Vorsteuerabzug keine Entnahmebesteuerung.
Evtl 15a für die anteilige Vorsteuer auf die lfd. Kosten, aber mit Sicherheit werden Sie da nicht über die Bagatellgrenzen kommen.
VG