Hallo zusammen,
ich habe einen Mandanten, der Reiseleistungen hat. Diese werden auf dem Konto 8193 (SKR 03) gebucht. Die Umsätze gehen aber nicht in die Umsatzsteuervoranmeldung ein. Hier ist keine Umsatzsteuer abzuführen aber steuerfreie und/oder sonstige Umsätze gehen ja auch in die Voranmeldung ein. Ist es also korrekt, dass dieses Konto keine Weiterleitung zur UStVA hat?
Hallo Frau Henschel,
die Finanzverwaltung sieht weder im Voranmeldeverfahren noch in der Umsatzsteuererklärung die Angabe der aufgrund der Differenzbesteuerung nicht der Umsatzsteuer unterliegenden Tatbestände vor.
Bisher wurde ja oft bei der Differenzbesteuerung angenommen, dass der nicht der Umsatzsteuer unterliegende Anteil einen nicht-steuerbaren Vorgang darstellt. Diese Auffassung hat die Finanzverwaltung zumindest im Anwendungserlass aufgegeben, andererseits handelt es sich aber auch um keinen steuerfreien Umsatz im Sinne des § 4 UStG.
Hier besteht seit Änderung des Anwendungserlasses eine Regelungslücke. Die Frage, ob der nicht der Umsatzsteuer unterliegende Anteil ein Entgelt i. S. d. UStG darstellt, wird mittlerweile höchstrichterlich geklärt (i. Z. m. mit der Kleinunternehmerregelung/Gesamtumsatz).
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Das klingt plausibel. Ich danke Ihnen für die schnelle Rückmeldung.