Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Beim Erstellen der USt-VA wird die Steuer aus der BMG inkl. Nachkommastellen ermittelt. Hierdurch kommt es zu Abweichungen, indem die FinVerw Bescheide erlässt, in denen von der abgerundeten (auf volle €) BMG ausgegangen wird.
Auch in den Formularen sind Nachkommastellen nicht vorgesehen.
Liegt ein Programmfehler vor oder haben sich bei uns falsche Einstellungen eingeschlichen?
Viele Grüße
Hallo,
Sie haben Differenzen bei der berechneten Umsatzsteuer (USt) zwischen der UStVA in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm und dem Bescheid vom Finanzamt.
Ursache sind die unterschiedlichen Berechnungsansätze:
- Ermittlung USt durch DATEV (PC/RZ): Summe der errechneten USt je Buchungssatz = Summe der USt-Kontos.
- Ermittlung USt durch das Finanzamt: Gemeldete Bemessungsgrundlage (Summe der Nettoerlöse) ohne Nachkommastellen x Steuersatz.
Durch die unterschiedlichen Berechnungsansätze können Differenzen in der Kennzahl 83 USt-Zahllast entstehen.
Normalerweise liegen die Differenzen unterhalb der Grenze von 10 Euro (Kleinstbetragsverordnung) und es ist keine Korrektur notwendig.
Es gibt aber auch Fälle, bei denen Differenzen höher sind. Typischerweise liegen dabei viele Buchungen, oft mit kleinen und ähnlichen Beträgen, vor.
Es gibt keine Vorschrift, welcher Betrag in der UStVA zu melden ist. Es ist somit beides zulässig. Im Kontennachweis zur UStVA sind beide Berechnungsvarianten dargestellt.
Informationen zum Kontennachweis der UStVA, Dok. 9211689
Die Berechnung der Werte der UStVA, Dok. 1034227
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, bei der Berechnung der UStVA in Ihrem Rechnungswesen-Programm zu wählen, ob die Berechnung anhand der Einzelbuchungssätze oder der Konten erfolgen soll.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Aufruf der UStVA im Rechnungswesen-Programm und Übermittlung auf Basis der Einzelbuchungssätze (ggf. mit Rundungsdifferenzen zum Bescheid).
- Übermittlung der USt-Wete mit dem Programm DÜ-Formulare Rechnungswesen Anleitung im Dok. 1070416.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Roßmeisl
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Sehr geehrte Frau Roßmeisl,
Das Problem sind nicht die unterschiedlichen Berechnungen, sondern die konkrete USTVA, wo auf dem Formular der Umsatz ohne Nachkomastellen angedruckt wird, während die angedruckte Steuer sich auf den Umsatz inklusive der weggelassenen Nachkomastellen bezieht.
Nehmen Sie doch die vom Programm produzierten USTVAs und rechnen Sie bitte mit dem Taschenrechner die Steuer nach (Umsatz * 0,19)
-> das produziert Mandantenanfragen... Was sollen wir hier antworten?
Diese Problem existiert seit Ewigkeiten und sollte bei DATEV bekannt sein.
Beispiel: