Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Erfassung eines Teilabgangs:
Eine Komponente eines in 2019 angelegten Inventars, die 2020 als Nachaktivierung erfasst wurde,
soll in 2022 aufgrund Defekts ausgebucht werden.
Für die Erfassung in der Maske "Teilabgang" fehlt m.E. noch die Angabe des Datums des Zuganges.
Es werden ja nur Daten zu den AHK bzw. zum RBW erfasst -
wie erfolgt denn nun die korrekte Berechnung der zugrunde liegenden Abschreibungswerte, wenn das Datum für den ursprünglichen Zugang nicht bekannt ist?
Vielen Dank
Hallo @mawa,
in einem Folgejahr wird die Abschreibung vom Buchwert zuzüglich der Nachaktivierung ermittelt (bei beweglichen Wirtschaftsgütern). Nachaktivierungen werden nicht eigenstängig, getrennt vom Basisinventar berechnet. Sie können nicht automatisch als Teilabgang an Hand des AHK-Datums ausgebucht werden.
Bei einem Teilabgang erfassen Sie den AHK-Betrag der Nachaktivierung. Entsprechend der AfA-Art und der Nutzungsdauer des Inventars wird die AfA und der Buchwert automatisch anteilig ermittelt.
Viele Grüße aus Nürnberg